H2E – Hydrogen for Executives

Definitionen

Studium Wodoru – Studium Wodoru sp. z o. o. mit Sitz in Zgorzelec, ul. Daszyńskiego 54a, 59-900 Zgorzelec, für die das Bezirksgericht für Wrocław Fabryczna in Wrocław, 9. Abteilung des Nationalen Gerichtsregisters unter der KRS-Nummer: 0001069036 Registerakten führt

Veranstalter – Studium Wodoru sp. zo.o. mit Sitz in Zgorzelec

Reglement – eine Reihe von Regeln für die Rekrutierung, den Ablauf des von dem Wasserstoff-Studium (pl: Studium Wodoru) organisierten Programms

Teilnehmer – eine Person, die sich für die Teilnahme am Programm „H2E – Hydrogen for Executives”

qualifiziert hat

Arbeitgeber – das Unternehmen, das seinen Arbeitnehmer (Teilnehmer) zur Teilnahme am Programm entsendet und verpflichtet ist, einen Vertrag über die Zahlungsbedingungen zu unterzeichnen und die Teilnahmegebühr zu zahlen

Gebührenvereinbarung – eine zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer bzw. dem Arbeitgeber (im Falle der Entsendung seines Arbeitnehmers) geschlossene Vereinbarung, in der die Bedingungen und die Höhe der für die Teilnahme am Programm zu entrichtenden Gebühren festgelegt sind

Kandidat – eine Person, die sich um die Teilnahme an dem von dem Wasserstoff-Studium organisierten

Programm bewirbt

Fernunterricht – Bereitstellung von Programmmaterial für den Teilnehmer mittels Fernkommunikation

Plattform – die den Teilnehmern vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Plattform

Rekrutierung – Beschaffung und Auswahl von Kandidaten für die Teilnahme an dem Programm

Teilnahmegebühr – eine Gebühr, die von einem Teilnehmer für die Teilnahme an dem Programm oder von seinem Arbeitgeber auf ein Bankkonto für das Wasserstoff-Studium gezahlt wird, um die Kosten für die Organisation des Programms zu decken

Anmeldeformular – ein auf der Website des Veranstalters verfügbares Formular, mit dem Sie sich für die Teilnahme am Programm bewerben können

Programm – ein originelles Programm des Wasserstoff-Studiums mit dem Titel „H2E – Hydrogen for Executives”.

§1 Allgemeine Bestimmungen

  1. Das Reglement des Programms „H2E – Hydrogen for Executives”, im Folgenden als Reglement bezeichnet, legt die allgemeinen Grundsätze der Organisation und der Teilnahme am Programm sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten der Programmteilnehmer fest. Das Programm wird von Studium Wodoru sp. z o. o. mit Sitz in Zgorzelec, im Folgenden als Veranstalter bezeichnet, organisiert.

§2 Teilnehmer

  1. Ein Teilnehmer kann eine Person sein, die einen Hochschulabschluss hat, unabhängig von ihrem Profil.
  2. Bei juristischen Personen und Organisationen ohne eigene Rechtspersönlichkeit kann der Teilnehmer ein Angestellter oder eine Person sein, die mit einer solchen Organisation persönlich oder kapitalmäßig verbunden ist.

§3 Modus der Programmdurchführung

  1. Der Studiengang wird in Vollzeit- oder Teilzeitform angeboten, einschließlich Fernunterricht, nachstehend „Online-Kurse” genannt.
  2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Teil des Programms in Form von Fernunterricht oder in Form von stationärem Unterricht zu dem vom Veranstalter angegebenen Zeitpunkt und Ort durchzuführen. Die Wahl der Form der Durchführung einzelner Programmpunkte liegt im Ermessen des Veranstalters.

§4 Inhalt des Programms – Zweck der Ausbildung

  1. Das Programm zielt darauf ab, die Kenntnisse über die Bewertung, die Entwicklung und das Management von Wasserstoffprojekten zu vertiefen, die im Rahmen des Programms „H2E – Hydrogen for Executives” vermittelt werden, das vom Veranstalter durchgeführt wird. Das Programm richtet sich an Führungskräfte von Unternehmen und Institutionen, die die Notwendigkeit einer schnellen Energiewende verstehen.
  2. Der Zweck des vom Veranstalter organisierten Programms ist es, dem Teilnehmer zu ermöglichen:
    1. Anpassung der theoretischen und praktischen Kenntnisse zur Vorbereitung der Teilnehmer auf die komplexen Herausforderungen in diesem innovativen Sektor,
    1. erwerben Kenntnisse in der Planung, Durchführung und Bewertung von Wasserstoffprojekten sowie interdisziplinäres Know-how in den Bereichen Technik, Genehmigungen, Recht und Finanzierung,
    1. die Fähigkeit erlangen, Projekte aus verschiedenen Blickwinkeln zu bewerten: aus der Sicht des Designers, des Entwicklers und des Nutzers,
    1. Beschaffung von Kontakten in der Wasserstoffindustrie.

§5 Ausbildungsprogramm

  1. Das Programm wird von den Veranstaltern festgelegt.
  2. Der Lehrplan ist in sechs thematische Blöcke unterteilt, die in Form von Einzelseminaren stattfinden. Es sind sechs Präsenzveranstaltungen geplant, auf die sich die Teilnehmer auch online vorbereiten. Die von ausländischen Dozenten gehaltenen Vorlesungen werden simultan übersetzt.
  3. Lernmaterialien in deutscher Sprache werden über den digitalen Studium Wodoru-Campus zur Verfügung gestellt, und Mentoren vermitteln nicht nur Wissen über aktuelle Trends und Forschungsergebnisse, sondern auch individuelle Unterstützung. In den einzelnen Versammlungen vertiefen die Dozenten die einzelnen Themen der Sequenz und legen die Grundlagen für die begleitende Projektarbeit.
  4. Als Teil der Projektarbeitssequenz werden die Teilnehmer ein technisches Projekt (Case Study) mit Modellverwaltungsentscheidungen und Finanzanalyse abschließen. Das Projekt wird verschiedene Aspekte der Wasserstofftechnologien umfassen (technische Merkmale, Verfahrenstechnik, Geschäftsmodelle, Genehmigungen, Finanzierung und Betriebsmanagement). Dadurch wird ein konkreter Einblick in die Umsetzung von Projekten in der Praxis ermöglicht. Die Arbeit findet in Teams von bis zu acht Personen statt. Das Ergebnis der Arbeit ist ein fertiger Geschäftsplan für eine Zweckgesellschaft in Polen. Am Ende der Arbeit führen die Gruppen eine professionelle Due-Diligence-Prüfung (DD) des Projekts der konkurrierenden Gruppe durch. Während der Projektarbeit kann jede Gruppe auf die Unterstützung des Koordinators zählen, und zwar nicht nur während des Unterrichts, sondern auch außerhalb über die E-Learning-Plattform, den E-Mail-Kontakt oder in Form von Telefonkonferenzen.
  5. Jeder Teilnehmer bereitet sein individuelles wasserstoffbezogenes Projekt vor: in Form eines Projektkonzepts, eines Geschäftsplans für die eigene Anlage oder als Problemstudie für einen wasserstoffbezogenen Wirtschaftsbereich.
  6. Im Rahmen des Programms werden Studienreisen zu wasserstoffverwandten Unternehmen in Deutschland organisiert: Wasserstoffproduzenten, Hersteller von Wasserstoffproduktions- und speicheranlagen, grüne Wasserstoffunternehmen. Die Studienreisen bieten eine Plattform für die Verbindung von Theorie und Praxis.
  7. Jedes Seminar wird mit einem „HydroGenius Lounge” kombiniert (ein Treffen mit einem Mentor, der über seine Erfahrungen in der Branche, die Projekte und Aufgaben, an denen er beteiligt war, spricht; es ist auch eine Gelegenheit zur Integration und zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch zwischen den Programmteilnehmern).

§6 Überprüfung von Lernergebnissen

  1. Die Teilnehmer sind verpflichtet, mindestens 80 % der Vorlesungen zu besuchen, um ein Zertifikat für das Programm zu erhalten. Im Falle einer Abwesenheit müssen die Teilnehmer eine Ersatzleistung erbringen, die von den jeweiligen Dozenten eines bestimmten Themenblocks vorgeschlagen und bewertet werden muss.
  2. Voraussetzung für den Erhalt eines Zertifikats ist neben der Erfüllung der in § 6 Absatz 1 genannten Voraussetzungen die Durchführung eines individuellen Projekts.

§7 Einstellungsprozess

  1. Um am Einstellungsverfahren teilnehmen zu können, muss der Bewerber das Bewerbungsformular, das unter www.studiumwodoru.pl zu finden ist, in Übereinstimmung mit §7 Punkt 2 des Reglements ausfüllen.
  2. Der Bewerber muss das Bewerbungsformular, das unter www.studiumwodoru.pl zu finden ist, korrekt ausfüllen und die folgenden Angaben machen:
    1. persönliche Daten, insbesondere Vor- und Nachname,
    1. Informationen über Bildung,
    1. Informationen über den Beruf,
  3. Dem Antragsformular muss der Teilnehmer zusätzlich zu den in § 7 Punkt 2 des Reglements genannten Angaben muss der Teilnehmer einen Lebenslauf beifügen.
  4. Bewerbungen werden nur in elektronischer Form gemäß §7 Punkte 2 und 3 des Reglements angenommen.
  5. Sie können sich bis zum 31. Dezember 2026 bewerben. Bewerbungen, die nach diesem Datum eingehen, werden nicht berücksichtigt.
  6. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Einstellungsfrist zu verkürzen, wenn die Mise von 24 Teilnehmern erschöpft ist. Personen, die sich nach Ablauf dieser Frist bewerben, können in eine Reserveliste aufgenommen werden. Es ist möglich, einen Teilnehmer für die nächste Ausgabe des Programms anzumelden.
  7. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, nach dem in §7 Punkt 5 des Reglements genannten Datum weitere Rekrutierung durchzuführen. In diesem Fall veröffentlicht der Veranstalter eine neue Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen mit einem neuen Einsendeschluss.
  8. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Bewerber, die für das Programm qualifiziert sind, auf der Grundlage des eingereichten Bewerbungsformulars und Lebenslaufs auszuwählen.
  9. Der Veranstalter informiert die Bewerber, die für das Programm in die engere Wahl gekommen sind, bis zum 7. Januar 2027 per E-Mail an die im Bewerbungsformular angegebene Adresse.
  10. Der Abschluss der Gebührenvereinbarung zur Bestätigung der Teilnahme am Programm erfolgt, nachdem der Kandidat die Bestätigung seiner Qualifikation als Teilnehmer am Programm erhalten hat. Der Organisator ist verpflichtet, die Gebührenvereinbarung an die E-Mail-Adresse des Kandidaten zu senden.
  11. Der Teilnehmer oder der Arbeitgeber, der seinen Mitarbeiter delegiert, muss die Gebührenvereinbarung elektronisch unterzeichnen (vertrauenswürdige Unterschrift, qualifizierte Unterschrift) und an die E-Mail-Adresse des Veranstalters senden.
  12. In Ermangelung einer elektronischen Unterschrift ist der Teilnehmer oder der Arbeitgeber, der den Arbeitnehmer entsendet, verpflichtet, zwei Kopien der Gebührenvereinbarung innerhalb von 3 Arbeitstagen nach deren Erhalt per E-Mail zu unterzeichnen. Die Frist für die Zustellung der Gebührenvereinbarung gilt als eingehalten, wenn die Verträge vor Ablauf der Frist zur Post gegeben wurden. Gleichzeitig sendet der Teilnehmer oder der Arbeitgeber einen Scan des von ihm unterzeichneten Vertrags über die Zahlungsbedingungen an die E-Mail-Adresse des Veranstalters.
  13. Nach Erhalt der Gebührenvereinbarung durch den Teilnehmer oder den Arbeitgeber ist der Veranstalter verpflichtet, diese zu unterzeichnen. Wenn der Teilnehmer oder der Arbeitgeber die Gebührenvereinbarung elektronisch unterzeichnet, sendet der Veranstalter die elektronisch unterzeichnete Vereinbarung an die E-Mail-Adresse des Teilnehmers oder des Arbeitgebers. Wird die Gebührenvereinbarung per Post zugestellt, erhält der Teilnehmer bei der ersten Sitzung ein vom Veranstalter unterzeichnetes Exemplar zurück. Vor Beginn des Programms kann der Teilnehmer oder der Arbeitgeber einen Scan der unterzeichneten Gebührenvereinbarung beim Veranstalter anfordern.

§8 Recht auf Rücktritt vom Programm, Recht auf Rücktritt

  1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen von der Organisation und Durchführung des Programms zurückzutreten und die Kandidaten bis zum 7. Januar 2027 darüber zu informieren.
  2. Im Falle des Eintretens der in §8 Punkt 1 der Bestimmungen genannten Umstände verpflichtet sich der Veranstalter, die vom Teilnehmer oder Arbeitgeber eingezogene Gebühr innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Benachrichtigung des Kandidaten über den Rücktritt von derOrganisation des Programms vollständig auf das Bankkonto zurückzuzahlen, von dem die Zahlung an den Veranstalter als Gebühr für die Teilnahme am Programm erfolgte.
  3. Jeder Teilnehmer oder Arbeitgeber hat das Recht, innerhalb von 7 Tagen, gerechnet ab dem Datum des Abschlusses der Gebührenvereinbarung, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erstattet der Veranstalter die Hälfte des vom Teilnehmer oder Arbeitgeber gezahlten Betrages, wenn der Teilnehmer oder Arbeitgeber eine einmalige Zahlung geleistet hat; im Falle einer in zwei Raten vereinbarten Zahlung wird dem Teilnehmer oder Arbeitgeber die erste Rate nicht erstattet. Bei Zahlung in vier Raten ist der Teilnehmer oder der Arbeitgeber trotz Zahlung der ersten Rate verpflichtet, die zweite Rate innerhalb von 7 Tagen nach Rücktritt von der Gebührenvereinbarung zu zahlen, damit der Veranstalter die Hälfte des Programmbetrags als Ausgleich für die entstandenen Kosten erhält. Die Rückerstattung der gezahlten Beträge erfolgt innerhalb der in §8 Punkt 2 des Reglements genannten Fristen und nach den dort genannten Regeln.
  4. Um von der Gebührenvereinbarung zurückzutreten, sollte der Teilnehmer oder der Arbeitgeber eine klare Erklärung an die E-Mail-Adresse: biuro@studiumwodoru.pl schicken.
  5. Wenn der Teilnehmer oder der Arbeitgeber die Teilnahmegebühr nicht bis zu dem in der Gebührenvereinbarung festgelegten Datum bezahlt, kann der Veranstalter den Teilnehmer von der Liste der Programmteilnehmer streichen. Die Gebührenvereinbarung endet an dem Tag, an dem der Teilnehmer von der Liste der Programmteilnehmer gestrichen wird.
  6. Die Streichung von der Liste der Teilnehmer des Programms entbindet den Teilnehmer oder den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung, die ausstehende Teilnahmegebühr zuzüglich Zinsen zu zahlen.

§9 Vergütung des Veranstalters

  1. Die Teilnahme an dem Programm ist kostenpflichtig.
  2. Der Teilnehmer oder der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Teilnahmegebühr auf eines der beiden Bankkonten Veranstalters in der in der Gebührenvereinbarung angegebenen Währung Euro oder PLN zu überweisen.
  3. Der Veranstalter sieht eine einmalige Zahlung oder Ratenzahlungen in den unten angegebenen Beträgen vor:
    1. eine einmalige Zahlung von 12.000 EUR netto pro Person für das gesamte Programm
    1. in zwei Raten von 6.500 EUR netto pro Person,
    1. in sechs Raten von 2.500 EUR netto pro Person.
  4. Die Gebühr für die Teilnahme am Programm kann dem Gegenwert der in §9 Punkt 3 Buchst. a-c genannten Euro-Beträge, umgerechnet in PLN nach dem durchschnittlichen Wechselkurs der Polnischen Nationalbank (NBP) vom Tag vor dem Datum der Ausstellung der Vorschussrechnung.
  5. Die Zahlungsbedingungen für das Programm (insbesondere die Form der Zahlung und die Zahlungstermine der einzelnen Raten) und die Rückerstattung des Entgelts werden in der mit dem Programmteilnehmer oder dem Arbeitgeber geschlossenen Gebührenvereinbarung festgelegt.
  6. Der Teilnehmer oder der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Teilnahmegebühr innerhalb von 3 Arbeitstagen ab dem Datum, an dem er vom Veranstalter über seine Berechtigung zur Teilnahme am Programm informiert wurde, gemäß §7 Punkt 9 des Reglements. Eine nicht fristgerechte Zahlung führt zur Streichung aus der Liste der Programmteilnehmer.
  7. Als Datum der Zahlung gilt das Datum der Gutschrift auf dem Bankkonto des Veranstalters.
  8. Auf Antrag des Teilnehmers kann der Veranstalter eine Mehrwertsteuerrechnung ausstellen. Wird der Teilnehmer vom Arbeitgeber zur Teilnahme an dem Programm delegiert, so ist der Arbeitgeber als Zahler auf der Mehrwertsteuerrechnung anzugeben.
  9. Der Kandidat ist verpflichtet, den für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen eine Erklärung beizufügen, dass er aktiver Mehrwertsteuerzahler ist, und die korrekten Daten für die Rechnung anzugeben. Der Organisator haftet nicht für die Angabe falscher Rechnungsdaten.

§10 Rechte und Pflichten des Teilnehmers

  1. Ist der Kandidat qualifiziert, wird er Teilnehmer des Programms.
  2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich mit dem Programmplan vertraut zu machen.
  3. Jeder Teilnehmer muss sich über die Studium Wodoru- e-Learning Plattform registrieren.
  4. Jeder Teilnehmer erhält ein individuelles Passwort, um sich bei der Plattform anzumelden. Das Passwort wird über einen sicheren Link an die im Antragsformular angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
  5. Jeder Teilnehmer hat, sobald er korrekt angemeldet ist, Zugang zu den Materialien des Jahrbuchs, an dem er teilgenommen hat (Lehrmaterial, Präsentationen, Einblicke in vorbereitete Gruppenprojekte).
  6. Der Teilnehmer erhält Zugang zu der Möglichkeit, über die Plattform an Online-Meetings teilzunehmen. Unabhängig davon hat jeder, der sich über den e-Campus von Studium Wodoru anmeldet, Zugang zum Alumni-Forum, einer Alumni-Datenbank mit allen ehemaligen Teilnehmern.
  7. Mit der Teilnahme an den Online-Sitzungen erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass ihr Bild, ihre Stimme und ihre persönlichen Daten (Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Arbeitsort) für die ordnungsgemäße Durchführung des Unterrichts und die Überprüfung der Anwesenheitsliste erfasst werden und dass ihr Bild von dem externen Videokonferenz-Tool in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen dieses Tools weitergegeben wird. Dies ist gleichbedeutend mit dem Einverständnis, dass andere Zuhörer, die an dem Programm teilnehmen, diese Daten sehen können.
  8. Die Teilnehmer dürfen weder Links und/oder Passwörter zu ihren Konten für die Anmeldung auf der jeweiligen Plattform (je nach Art der Aktivität) an andere Teilnehmer und Dritte weitergeben, noch dürfen sie die Links und/oder Passwörter und Konten anderer Teilnehmer nutzen.
  9. Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Die Rechte an den im Zusammenhang mit dem Unterricht geschaffenen Werken, einschließlich der mündlichen Äußerungen, unterliegen dem in den einschlägigen Rechtsvorschriften vorgesehenen Rechtsschutz, und die Verletzung dieser Rechte, insbesondere durch Verbreitung, Vervielfältigung und Zugänglichmachung ohne Zustimmung der Urheber oder durch Überschreitung der Grenzen der zulässigen Nutzung, kann zu einer Haftung führen und die Grundlage für die Streichung des Zuhörers von der Liste der Programmteilnehmer sein, wobei die Haftung für Schäden nicht ausgeschlossen ist.
  10. Die Teilnehmer dürfen den Unterricht nicht für unangemessene Inhalte, Werbung, Ankündigungen oder andere Informationen nutzen, die nicht mit dem Bildungsprozess zusammenhängen.
  11. Zusätzlich zu den oben genannten Verpflichtungen ist der Teilnehmer verpflichtet:
    1. an den Lernaktivitäten gemäß dem für die Programmgruppe vorgesehenen Programm und Zeitplan teilnehmen,
    1. rechtzeitige Erledigung von Programmaufgaben und Abschluss von Gruppenarbeiten,
    1. sich mit dem Reglement vertraut zu machen und deren Bestimmungen zu befolgen.

§11 Pflichten des Programmveranstalters

1. Der Veranstalter ist zur Bereitstellung verpflichtet:

  1. Lehrkräfte mit einer der Art des Kurses entsprechenden Qualifikation,
  2. im Falle des Präsenz-Unterrichts – Bereitstellung erforderlicher Unterrichtsräume und Ausstattung, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Programms nötig sind,
  3. administrative und technische Unterstützung für die Teilnehmer und das Programm,
  4. im Falle von Online-Kursen per E-Mail einen Link zu senden, der die Nutzung der Online Plattform für die Durchführung der Sitzungen ermöglicht.

§12 Online-Schulung

  1. Die Online-Teile des Programms finden auf der Plattform statt, die der Veranstalter den Teilnehmern zur Verfügung stellt.
  2. Die Teilnehmer sind selbst für ihre Sicherheit im Internet verantwortlich und sorgen für ihren eigenen Zugang:
    1. einen funktionierenden Laptop/Computer oder ein anderes internetfähiges Gerät,
    1. aktualisiertes System und Software,
    1. stabiles Internet (vorzugsweise eine permanente Verbindung),
    1. ein funktionierendes Mikrofon und eine Webcam, wenn die Form der Tätigkeit dies erfordert,
    1. einen ruhigen Raum, der eine ungehinderte Kommunikation ermöglicht.
  3. Es wird empfohlen, die für die Kurse benötigte Software ggf. direkt von den Webseiten der Hersteller herunterzuladen.
  4. Es ist nicht ratsam, sich über nicht vertrauenswürdige Geräte oder öffentliche, ungesicherte WiFi Netzwerke an beliebigen Orten bei Plattformen anzumelden.
  5. Der Veranstalter haftet nicht für die Unmöglichkeit der Nutzung von Videokonferenztools und/oder der Plattform aus technischen Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen.

§13 Schutz personenbezogener Daten

  1. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter und die Partner seine persönlichen Daten, die er im Bewerbungsformular angegeben hat, für die Organisation und Durchführung des Programmeinstellungsverfahrens verwenden.
  2. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter und die Partner seine personenbezogenen Daten für die Zwecke der Teilnahme am Programm verarbeiten.
  3. Der Teilnehmer erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass der Veranstalter seine persönlichen Daten in Form von Namen, Vorname und Bild in Fernseh-, Rundfunk-, Internet- und Drucksendungen, Fotografien oder Videoaufzeichnungen verwendet, soweit diese im Zusammenhang mit dem Programm stehen. Die Verwendung des Bildes erfolgt unentgeltlich.
  4. Mit der Annahme des Reglements erteilt der Teilnehmer dem Veranstalter die Erlaubnis, das aufgenommene Bild für einen Zeitraum von 10 Jahren zu verwenden.
  5. Die Verwalter der personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Programm erhoben werden, sind Studium Wodoru sp. z o. o. mit Sitz in Zgorzelec, ul. Daszyńskiego 54a, 59-900 Zgorzelec, für die das Bezirksgericht für Wrocław Fabryczna in Wrocław, IX-Wirtschaftsabteilung des Nationalen Gerichtsregisters die Registrierungsdateien unter der KRS-Nummer: 0001069036 führt.
  6. Der Datenschutzbeauftragte des Wasserstoff-Studiums kann unter folgender E-Mail-Adresse kontaktiert werden: biuro@studiumwodoru.pl
  7. Der Datenschutzbeauftragte kann auch schriftlich unter der in §13 Punkt 5 des Reglements genannten Anschrift des Firmensitzes kontaktiert werden (mit dem Zusatz „Datenschutzbeauftragte“). Die Angaben zum Datenschutzbeauftragten sind auch auf www.studiumwodoru.pl unter der RODOInformationsklausel zu finden.
  8. Die personenbezogenen Daten von Personen, die an dem Programm teilnehmen, werden für die in diesem Reglement genannten Zwecke verarbeitet, insbesondere für folgende Zwecke:
    1. Bewertung der eingereichten Anträge und Unterlagen,
    1. die Durchführung des Einstellungsverfahrens,
    1. einen Kandidaten für die Teilnahme an dem Programm auszuwählen,
    1. Teilnahme an dem von dem Wasserstoff-Studium organisierten Programm,
    1. Bearbeitung von Anfragen, Beschwerden und Anträgen,
    1. die Bearbeitung, Untersuchung und Abwehr von Ansprüchen.
  9. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerbern und Programmteilnehmern zu den im Punkt 8 genannten Zwecken ist:
    1. Art. 6 Abs. 1 Buchst. a RODO, d.h. die Zustimmung des Teilnehmers zu den in §13 Punkt 8 des Reglements genannten Zwecken.
    1. Artikel 6.Abs. 1 Buchst. f RODO, d.h. das berechtigte Interesse des Verwalters für die in §13 Punkt 8 des Reglements genannten Zwecke.
  10. Personenbezogene Daten werden für den Zeitraum verarbeitet, der für die Durchführung der Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Programm erforderlich ist, sowie für den gesetzlich vorgesehenen Zeitraum und darüber hinaus bis zum Erlöschen der gegenseitigen Ansprüche im Zusammenhang mit der Teilnahme und der Organisation des Programms.
  11. Personenbezogene Daten können von Studium Wodoru sp. z o. o. mit Sitz in Zgorzelec an Einrichtungen weitergegeben werden, die mit ihr bei der Durchführung des Programms zusammenarbeiten (Empfänger), wenn dies für die Durchführung der in §13 Punkt 8 des Reglements genannten Verarbeitungszwecke erforderlich ist. Sie können auch an Unternehmen weitergegeben werden, die IT-Dienste, Rechnungsstellung, Abrechnungsdienste, Post- und Paketzustelldienste, Beratungsdienste, Rechtsdienste, Vindikationsdienstleistungen, Archivierungsdienste und Sicherheitsdienste für Personen und Sachen anbieten.
  12. Der Teilnehmer hat Rechte in Bezug auf die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten:
    1. Das Recht auf Zugang zum Inhalt der personenbezogenen Daten,
    1. Das Recht auf Berichtigung oder Löschung von personenbezogenen Daten,
    1. das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
    1. das Recht auf Datenübertragbarkeit auf einen anderen für die Verarbeitung Verantwortlichen,
    1. das Recht, der Verarbeitung zu widersprechen, wenn die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf einem berechtigten Interesse des für die Verarbeitung Verantwortlichen beruht.
  13. Der Teilnehmer hat das Recht, eine Beschwerde beim Präsidenten der Datenschutzbehörde einzureichen.

§14 Schlussbestimmungen

  1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Bestimmungen des Reglements endgültig und verbindlich auszulegen, Streitigkeiten im Zusammenhang mit seiner Anwendung zu schlichten und alle Fragen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Programm zu klären, unbeschadet der Zuständigkeit anderer Stellen, insbesondere der ausschließlichen Zuständigkeit des Veranstalters für die Entscheidung über die Teilnahmeberechtigung der Teilnehmer.
  2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Anzahl der am Programm teilnehmenden Personen zu ändern.
  3. Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Zustellung von Schriftverkehr, der per Post oder E-Mail übermittelt wird. Sofern in den Regeln nicht anders angegeben, wird der Schriftverkehr per E-Mail versandt.
  4. Die Teilnehmer oder Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre E-Mails regelmäßig zu überprüfen. Sollten Kommunikationsprobleme auftreten, sind die Teilnehmer verpflichtet, den Veranstalter unverzüglich zu informieren.
  5. Dieses Reglement tritt ab dem 10 Juli 2026 in Kraft.