„Wasserstoff für Top-Manager“

Definitionen

Studium Wodoru (Deutsch: Wasserstoffstudium) – Studium Wodoru sp. z o. o. mit Sitz in Zgorzelec, ul. Daszyńskiego 54a, 59-900 Zgorzelec, für die Bezirksgericht für Breslau Fabryczna in Breslau, IX Handelsabteilung des Landesgerichtsregisters, die Eintragungsakten unter der folgenden Nummer des Landesgerichtsregisters führt: 0001069036

Organisator – Studium Wodoru sp. z o. o. mit Sitz in Zgorzelec

Ordnung – eine Reihe von Regeln für die Einschreibung und den Ablauf des von Studium Wodoru organisierten Lernprogramms

Teilnehmer – eine Person, die zur Teilnahme am Programm „Wasserstoff für Top-Manager“ eingeladen wurde

Kandidat – eine Person, die sich um die Teilnahme an dem von Studium Wodoru organisierten Programm bewirbt

Fernunterricht – Bereitstellung von Programmmunterlagen für den Teilnehmer mithilfe der Fernkommunikationsmittel

Plattform – Plattform, die den Teilnehmern vom Organisator zur Verfügung gestellt wird

Aufnahme – Beschaffung und Auswahl von Kandidaten für die Teilnahme an dem Programm

Teilnahmegebühr – Gebühr, die vom Kandidaten oder von seinem Arbeitgeber für die Teilnahme am Programm auf das Bankkonto des Studium Wodoru eingezahlt wird, um einen Teil der Kosten für die Organisation des Programms zu decken

Programmanbieter – Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

Anmeldeformular – ein auf der Website des Organisators verfügbares Formular für die Bewerbung zur Teilnahme am Programm

Programm – eigenes Programm, das von Studium Wodoru gemeinsam mit der Universität Oldenburg unter dem Titel „Wasserstoff für TOP-Manager“ durchgeführt wird

§1 Allgemeine Bestimmungen

  1. Die Ordnung des Programms „Wasserstoff für Top-Manager“, im Folgenden „Ordnung“ genannt, legt die allgemeinen Grundsätze der Organisation und der Teilnahme am Programm sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten der Programmteilnehmer fest. Das Programm wird von Studium Wodoru sp. z o. o. mit Sitz in Zgorzelec, im Folgenden „Organisator“ genannt, organisiert.

§2 Teilnehmer

  1. Ein Teilnehmer kann eine Person mit Hochschulabschluss sein, ungeachtet der Fachrichtung.
  2. Bei juristischen Personen und Organisationen ohne eigene Rechtspersönlichkeit kann der Teilnehmer ein Angestellter oder eine Person sein, die mit einer solchen Organisation persönlich oder kapitalmäßig verbunden ist.

§3 Ablauf der Programmdurchführung

  1. Das Programm wird als Präsenz- oder Online-Kurs durchgeführt, einschließlich als Fernunterricht, nachstehend „Online-Unterricht“ genannt.
  2. Der Organisator behält sich das Recht vor, einen Teil des Programms als Fern- oder Präsenz-Unterricht zu einem vom Organisator angegebenen Zeitpunkt und Ort durchzuführen. Der Organisator entscheidet über die Form der Durchführung von verschiedenen Programmstufen.

§4 Fachlicher Inhalt des Programms – Ziel des Studiums

  1. Ziel des Programms ist die Vertiefung des Wissens über die Bewertung, Entwicklung und das Management von Wasserstoffprojekten, das im Rahmen des in Zusammenarbeit mit der Universität Oldenburg durchführten Programms „Wasserstoff für Top-Manager“ vermittelt wird. Das Programm richtet sich an Führungskräfte von Unternehmen und Institutionen, die die Notwendigkeit einer schnellen Energiewende erkannt haben.
  2. Ziele des Programms für die Teilnehmer:
    1. Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse zur Vorbereitung der Teilnehmer auf die komplexen Herausforderungen in diesem innovativen Sektor,
    2. Erwerb der Kenntnisse im Bereich der Planung, Durchführung und Bewertung von Wasserstoffprojekten sowie Aufbau des interdisziplinären Know-hows in den Bereichen Technologie, Genehmigungen, Rechtsfragen und Finanzierung,
    3. Erwerb der Fähigkeit, die Projekte aus verschiedenen Perspektiven zu bewerten: aus der Sicht des Ingenieurs, des Investors und des Nutzers,
    4. Aufnahme der Kontakte in der Wasserstoffbranche.

§5 Lernprogramm

  1. Das Programm wird vom Organisator in Absprache mit dem Programmanbieter festgelegt.
  2. Das Lernprogramm ist in drei Lernsequenzen unterteilt und wird in Form von Einzelseminaren durchgeführt. Es sind sechs Präsenzseminare geplant, auf die sich die Teilnehmer auch online vorbereiten. Die von polnischen Dozenten gehaltenen Vorträge werden simultan übersetzt.
  3. Die Lernunterlagen in deutscher Sprache werden über den digitalen C3L-Campus zur Verfügung gestellt, und Mentoren vermitteln nicht nur Wissen über aktuelle Entwicklungen und Forschungsergebnisse, sondern bieten auch individuelle Unterstützung. Während der einzelnen Seminare vertiefen die Lehrenden die einzelnen Themen der Sequenz und legen die Grundlagen für die begleitende Projektarbeit.
  4. Die Teilnehmer werden ein technisches Projekt (Fallstudie) mit Musterverwaltungsentscheidungen und Finanzanalysen durchführen. Das Projekt wird verschiedene Aspekte der Wasserstofftechnologien (technische Merkmale, Verfahrenstechnik, Geschäftsmodelle, Genehmigungen, Finanzierung und Betriebsmanagement) umfassen. Dieses Vorgehen gibt einen konkreten Einblick in die praktische Projektumsetzung. Die Arbeit findet in Teams von bis zu acht Personen statt. Es wird somit ein fertiger Geschäftsplan für eine Objektgesellschaft in Deutschland entstehen. Zum Schluss werden die Teams eine professionelle Due-Diligence-Prüfung des Projekts des konkurrierenden Team durchführen. Bei der Projektarbeit kann jedes Team auf die Unterstützung eines Koordinators zählen, sowohl während als auch außerhalb des Unterrichts (über die E-Learning-Plattform, per E-Mail oder in Telefonkonferenzen).
  5. Jeder Teilnehmer bereitet sein individuelles Projekt im Wasserstoffbereich vor: in Form eines Projektkonzepts, eines Geschäftsplans für eigene Anlage oder als Problemstudie für einen Wirtschaftsbereich, der mit Wasserstoff verbunden ist.
  6. Im Rahmen des Programms werden Exkursionen zu Wasserstoff-Betrieben in Deutschland organisiert: Wasserstoffproduzenten, Hersteller von Wasserstoffproduktions- und -speicheranlagen, Unternehmen, die den grünen Wasserstoff verwenden. Die Studienreisen dienen zur Verknüpfung von Theorie und Praxis.
  7. Jedes Seminar wird vom Kamingespräch begleitet. In diesem privaten Treffen erzählt ein Mentor über seine Erfahrungen in der Branche, die Projekte und Aufgaben, bei denen er mitgewirkt hat. Das Kamingespräch ist auch eine Gelegenheit zur Integration sowie zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch zwischen den Programmteilnehmern.

§6 Bewerbungsverfahren

  1. Im Bewerbungsverfahren muss man das Bewerbungsformular unter www.studiumwodoru.pl herunterladen und gemäß §6 Pkt. 2 der Ordnung ausfüllen.
  2. Der Kandidat muss das Bewerbungsformular korrekt ausfüllen und folgende Informationen angeben:
    1. persönliche Daten, insbesondere Vor- und Nachname,
    2. Informationen über seine Ausbildung,
    3. Informationen über den ausgeübten Beruf,
    4. Beschreibung des Projekts/Problems, das im Rahmen des Programms behandelt wird.
  3. Der Kandidat muss zum Antragsformular mit den in §6 Pkt. 2 der Ordnung angegebenen Informationen zusätzlich sein Lebenslauf beifügen.
  4. Der Kandidat ist verpflichtet, das Bewerbungsformular unter www.studiumwodoru.pl zusammen mit den in §6 der Ordnung genannten Unterlagen korrekt auszufüllen.
  5. Die Bewerbungen werden nur in elektronischer Form gemäß §6 Pkt. 4 der Ordnung angenommen.
  6. Der Kandidat kann sich bis zum 31. Juli 2024 bewerben. Die nach diesem Datum eingehenden Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
  7. Der Organisator behält sich das Recht vor, bei der Ausschöpfung der 24 vorgesehenen Plätze die Bewerbungsfrist zu verkürzen. Die Kandidaten, die sich nach diesem Datum bewerben, können auf eine Warteliste aufgenommen werden. Es besteht die Möglichkeit, den Teilnehmer für die nächste Auflage des Programms anzumelden.
  8. Der Organisator behält sich das Recht vor, nach dem in §6 Pkt. 6 der Ordnung genannten Datum ein zusätzliches Aufnahmeverfahren zu organisieren. In diesem Fall wird der Organisator über ein neues Aufnahmeverfahren informieren, indem er einen neuen Endtermin für die Einreichung von Bewerbungen mitteilt.
  9. Der Organisator behält sich das Recht vor, die Kandidaten auf der Grundlage des eingereichten Lebenslaufs auszuwählen.
  10. Der Organisator informiert die Kandidaten über die Aufnahme per E-Mail an die im Bewerbungsformular angegebene Adresse.
  11. Der Vertrag über die Teilnahme am Programm wird abgeschlossen, sobald der Kandidat die Bestätigung seiner Aufnahme zur Teilnahme am Programm erhalten hat.

§7 Recht auf Verzicht auf Teilnahme am Programm, Rücktrittsrecht

  1. Der Organisator behält sich das Recht vor, die Organisation und Durchführung des Programms ohne Angabe von Gründen abzusagen und die Kandidaten bis zum 05.08.2024 darüber zu informieren.
  2. Im Falle der Umstände, von denen in §7 Pkt. 1 der Ordnung die Rede ist, verpflichtet sich der Organisator die vom Kandidaten eingezogene Gebühr innerhalb von 7 Tagen (gerechnet ab dem Tag, an dem der Kandidat über den Rücktritt von der Organisation des Programms informiert wurde), in voller Höhe auf das Bankkonto zu überweisen, von dem die Zahlung an den Organisator als Teilnahmegebühr geleistet wurde.
  3. Jeder Teilnehmer hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum des Vertragsabschlusses vom Vertrag zurückzutreten. In solchem Fall erstattet der Organisator die vom Teilnehmer gezahlten Gebühr in voller Höhe zurück (innerhalb der Frist und gemäß den Regeln, die in §7 Pkt. 2 der Ordnung genannt sind).

§8 Vergütung des Organisators

  1. Die Teilnahme am Programm ist kostenpflichtig.
  2. Der Kandidat ist verpflichtet, den Nettobetrag von 9 800,00 EUR oder den Gegenwert in polnischer Währung zum Wechselkurs des Tages vor der auf der Pro-forma-Rechnung angegebenen Zahlungsfrist auf das Bankkonto des Organisators zu überweisen.
  3. Gemäß §6 Pkt. 10 der Ordnung ist der Teilnehmer verpflichtet, die Gebühr innerhalb von 7 Tagen zu zahlen, nachdem er vom Organisator über seine Aufnahme informiert wurde. Falls die Zahlung nicht innerhalb der auf der Pro-forma-Rechnung angegebenen Frist erfolgt, wird der Vertrag gekündigt.
  4. Als Zahlungsdatum gilt das Datum der Gutschrift auf dem Bankkonto des Organisators.
  5. Auf Antrag des Kandidaten kann der Organisator eine Mehrwertsteuerrechnung ausstellen. Wenn ein Kandidat von seinem Arbeitgeber zur Teilnahme am Programm delegiert wird, wird der Arbeitgeber als Zahler auf der Mehrwertsteuerrechnung angegeben.
  6. Bei der Einschreibung muss der Kandidat zu den benötigten Unterlagen auch die Erklärung beifügen, dass er ein aktiver Mehrwertsteuerzahler ist. Er muss auch die korrekten Informationen zwecks Rechnungsstellung angeben. Der Organisator haftet nicht für die Angabe falscher Rechnungsdaten.

§9 Programmteilnahme des Kandidaten

  1. Sobald der Kandidat aufgenommen wird, wird er Teilnehmer des Programms.
  2. Jeder Teilnehmer muss sich auf der E-Learning Plattform „C3L“ registrieren.
  3. Jeder Teilnehmer erhält ein individuelles Passwort für die Anmeldung bei der Plattform. Das Passwort wird über einen sicheren Link an die im Bewerbungsformular angegebene E-Mail-Adresse geschickt.
  4. Jeder Teilnehmer hat nach korrekter Anmeldung Zugang zu den Materialien der Auflage, an der er teilgenommen hat (Unterrichtsmaterialien, Präsentationen, Einsicht in vorbereitete Gruppenprojekte).
  5. Der Teilnehmer erhält die Möglichkeit der Teilnahme an Online-Treffen über die Plattform. Die Fragmente aus den Online-Sitzungen in deutscher Sprache (die nicht obligatorisch sind und zusätzlich zu den geplanten Präsenz-Seminaren stattfinden) werden aufgezeichnet. Diese Dateien werden auf der Plattform für abwesende Teilnehmer veröffentlicht. Unabhängig davon hat jeder Teilnehmer nach der Anmeldung beim C3L-Campus den Zugang zum Alumni-Forum, d.h. einer Alumni-Datenbank mit allen ehemaligen Teilnehmern aus Polen und Deutschland.
  6. Mit der Teilnahme an den Online-Treffen erklären sich die Teilnehmer bereit, den Lehrenden persönliche Daten (Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Arbeitsstelle) für die ordnungsgemäße Durchführung des Unterrichts und die Überprüfung der Anwesenheitsliste zur Verfügung zu stellen. Außerdem sind die Teilnehmer damit einverstanden, ihr Bild über das externe Videokonferenz-Tool gemäß den Datenschutzbestimmungen dieses Tools zu teilen. Dies ist gleichbedeutend mit dem Einverständnis, dass andere Teilnehmer diese Daten sehen können.
  7. Die Teilnehmer dürfen keine Links und/oder Passwörter zu ihren Konten für die Anmeldung auf der jeweiligen Plattform (je nach Art der Aktivität) an andere Teilnehmer und Dritte weitergeben. Sie dürfen auch keine Links und/oder Passwörter und Konten anderer Teilnehmer nutzen.
  8. Die Teilnehmer sind zur Beachtung des Urheberrechts verpflichtet. Die Rechte an den im Rahmen des Unterrichts geschaffenen Werken (auch in mündlicher Form), unterliegen dem in den einschlägigen Vorschriften vorgesehenen Rechtsschutz, und die Verletzung dieser Rechte, insbesondere durch Verbreitung, Vervielfältigung und Bereitstellung ohne Zustimmung der Urheber oder durch Überschreitung der Grenzen der zulässigen Nutzung, kann eine Haftung begründen und die Streichung des Teilnehmers von der Teilnehmerliste zur Folge haben. Dabei ist die Haftung für Schäden nicht ausgeschlossen.
  9. Die Teilnehmer dürfen den Unterricht nicht für unangemessene Inhalte, Werbung, Anzeigen oder andere Informationen nutzen, die keinen Bezug zum Bildungsprozess haben.

§10 Pflichten des Programmorganisators

  1. Der Organisator hat folgende Pflichten:
    1. Bereitstellung der Lehrkräfte mit benötigten Fachkompetenzen,
    2. im Falle des Präsenz-Unterrichts – Bereitstellung erforderlicher Unterrichtsräume und Ausstattung, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Programms nötig sind,
    3. administrative und technische Unterstützung für die Teilnehmer und das Programm,
    4. im Falle von Online-Schulungen sollte der Organisator per E-Mail einen Link senden, der die Nutzung der Online-Plattform für die Durchführung der Treffen ermöglicht.

§11 Online-Schulung

  1. Die Online-Teile des Programms finden auf der Plattform statt, die der Organisator den Teilnehmern zur Verfügung stellt.
  2. Die Teilnehmer sind selbst für ihre Sicherheit im Internet verantwortlich und sorgen für eigenen Zugang:
    1. zum leistungsfähigen Laptop/Computer oder einem anderen Gerät mit Internetzugang,
    2. zum aktualisierten System und Software,
    3. zur stabilen Internetverbindung (vorzugsweise permanenter Anschluss),
    4. zum funktionierenden Mikrofon und einer Webcam, wenn das im Unterricht erforderlich ist,
    5. zu einem ruhigen Raum, der eine ungehinderte Kommunikation ermöglicht.
  3. Falls nötig wird empfohlen, die für den Unterricht benötigte Software ggf. direkt von den Websites der Hersteller herunterzuladen.
  4. Die Anmeldung bei der Plattform über nicht vertrauenswürdige Geräte oder öffentliche, ungesicherte Wi-Fi-Netzwerke an zufälligen Orten ist nicht empfohlen.
  5. Der Organisator haftet nicht für die Unmöglichkeit, die Videokonferenztools und/oder die Plattform aus technischen Gründen zu nutzen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen.

§12 Schutz personenbezogener Daten

  1. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Organisator und die Partner seine persönlichen Daten, die er im Bewerbungsformular angegeben hat, für die Organisation und Durchführung des Bewerbungsverfahrens für das Programm verwenden.
  2. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Organisator und die Partner seine personenbezogenen Daten für die Zwecke der Teilnahme am Programm verarbeiten.
  3. Der Teilnehmer erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass der Organisator seine persönlichen Daten in Form von Vor- und Nachname sowie Bild in Fernseh-, Rundfunk-, Internetsendungen und in Druckform, Fotos oder Videoaufnahmen im Zusammenhang mit dem Programm veröffentlicht. Die Verwendung des Bildes ist kostenlos.
  4. Mit der Annahme der Ordnung ist der Teilnehmer damit einverstanden, dass der Organisator das aufgenommene Bild für einen Zeitraum von 10 Jahren verwenden darf.
  5. Der Verwalter von personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Programm erhoben werden, ist Studium Wodoru sp. z o. o. mit Sitz in Zgorzelec, ul. Daszyńskiego 54a, 59-900 Zgorzelec, für die das Bezirksgericht für Breslau Fabryczna in Breslau, IX Handelsabteilung des Landesgerichtsregisters, die Eintragungsakten unter der folgenden Nummer des Landesgerichtsregisters führt: 0001069036 sowie der Programmanbieter – Universität Oldenburg, Ammerländer Heerstraße 114-118, 26129 Oldenburg, Deutschland.
  6. Der Datenschutzbeauftragte bei Studium Wodoru kann unter folgender E-Mail-Adresse kontaktiert werden: biuro@studiumwodoru.pl.
  7. Der Datenschutzbeauftragte kann auch schriftlich unter der in § 12 Pkt. 5 der Ordnung genannten Anschrift des Firmensitzes kontaktiert werden (mit dem Zusatz „Datenschutzbeauftragte“). Die Angaben zum Datenschutzbeauftragten sind auch unter www.studiumwodoru.pl im Tab mit der Informationsklausel zur Datenschutz-Grundverordnung zu finden.
  8. Die personenbezogenen Daten von Programmteilnehmern werden für die in dieser Ordnung genannten Zwecke verarbeitet, insbesondere für folgende Zwecke:
    1. Bewertung der eingereichten Bewerbungen und Unterlagen,
    2. Durchführung des Bewerbungsprozesses,
    3. Wahl der Kandidaten für die Teilnahme an dem von Studium Wodoru organisierten Programm,
    4. Bearbeitung von Anfragen, Beschwerden und Anträgen,
    5. Bearbeitung, Untersuchung und Ablehnung von Ansprüchen.
  9. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Kandidaten und Programmteilnehmern zu den in Absatz 3 genannten Zwecken ist:
    1. Art. 6.1.a. der Datenschutz-Grundverordnung, d.h. die Zustimmung des Teilnehmers zu den Zwecken, die in §12 Pkt. 8 der Ordnung genannt sind.
    2. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f) der Datenschutz-Grundverordnung, d. h. das berechtigte Interesse des für die Verarbeitung Verantwortlichen für die Zwecke, die in §12 Pkt. 8 der Ordnung genannt sind.
  10. Personenbezogene Daten werden für den Zeitraum verarbeitet, der für die Durchführung der Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Programm erforderlich ist, sowie für den gesetzlich vorgesehenen Zeitraum und darüber hinaus bis zum Erlöschen der gegenseitigen Ansprüche im Zusammenhang mit der Teilnahme und der Organisation des Programms.
  11. Personenbezogene Daten können von Studium Wodoru sp. z o. o. mit Sitz in Zgorzelec an Einrichtungen weitergegeben werden, die mit ihr bei der Durchführung des Programms zusammenarbeiten (Empfänger), wenn dies für die Durchführung der in § 12 Pkt. 8 der Ordnung genannten Verarbeitungszwecke erforderlich ist. Sie können auch an Unternehmen weitergegeben werden, die IT-Dienste, Rechnungsstellung, Abrechnungsdienste, Post- und Paketzustelldienste, Beratungsdienste, Rechtsdienste, Vindikationsdienstleistungen, Archivierungsdienste und Sicherheitsdienste für Personen und Sachen anbieten.
  12. Der Teilnehmer hat folgende Rechte in Bezug auf die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten:
    1. das Recht auf Zugang zum Inhalt der personenbezogenen Daten,
    2. das Recht auf Berichtigung oder Löschung von personenbezogenen Daten,
    3. das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung,
    4. das Recht auf Datenübertragung auf einen anderen für die Verarbeitung Verantwortlichen,
    5. das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung in Fällen, in denen die Verarbeitung personenbezogener Daten auf einem berechtigten Interesse des für die Verarbeitung Verantwortlichen beruht.
  13. Der Teilnehmer hat das Recht, eine Beschwerde beim Präsidenten der Datenschutzbehörde einzureichen.

§13 Schlussbestimmungen

  1. Der Organisator behält sich das Recht vor, die Bestimmungen der Ordnung endgültig und verbindlich auszulegen, Streitigkeiten im Zusammenhang mit deren Anwendung zu schlichten und alle Fragen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Programm zu klären, unbeschadet der Zuständigkeit anderer Stellen, insbesondere der ausschließlichen Zuständigkeit des Organisators für die Entscheidung über die Teilnahmeberechtigung.
  2. Der Organisator behält sich das Recht vor, die Anzahl der am Programm teilnehmenden Personen zu ändern.
  3. Der Organisator haftet nicht für die rechtzeitige Zustellung von Korrespondenz, die per Post oder E-Mail verschickt wird. Sofern in der Ordnung nichts anderes angegeben ist, wird der Schriftverkehr per E-Mail geführt.
  4. Die Teilnehmer sind verpflichtet, ihre E-Mails regelmäßig zu überprüfen. Sollten Kommunikationsprobleme auftreten, sind die Teilnehmer verpflichtet, den Organisator unverzüglich darüber zu informieren.
  5. Die vorliegende Ordnung tritt mit Wirkung vom 21. April 2023 in Kraft.